Blaulicht und Martinshorn - Wie verhalte ich mich?
Die meisten Autofahrer verhalten sich falsch, wenn Sie im Rückspiegel plötzlich Blaulichter sehen. Die häufigste Fehlreaktion: das sofortige Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen sogar meistens das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:
Was tun bei Sondersignal?
* Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
* Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt
* Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
* Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Wenn Sie keine Möglichkeit haben rechts am Fahrbahnrand zu halten ist es bei freier Strasse oftmals sogar besser zu Beschleunigen. Denn meistens können Sie mit Ihrem PKW schneller Fahren als ein
schweres Feuerwehrfahrzeug. Dadurch blockieren Sie nicht die Fahrt der Feuerwehr und haben einen Vorsprung um sich eine geeignete Stelle zu suchen um rechts am Fahrbahnrand zu halten.
Auf der Autobahn
Bei Stau auf der Autobahn gilt: Bilden Sie sofort eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren
zwischen dem Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn.
Nebenbei: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von 20,00 Euro
Warum wird nachts Sondersignal benötigt?
"Nachts will ich in Ruhe schlafen - da soll die Feuerwehr das Martinshorn auslassen!" Wir können verstehen dass es sie stört wenn sie nachts vom
Sondersignal geweckt werden. Aber das Einschalten des Sondersignals ist keine freiwillige Angelegenheit. Der Fahrer des Feuerwehrfahzeugs darf darauf keine Rücksicht nehmen. Denn nur mit Sondersignal
darf die Feuerwehr Ihre Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen (§ 38, Straßenverkehrsordnung) und nur dann ist gewährleistet, dass die Feuerwehr schnellst möglich am Unglücksort
eintrifft.
Es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Erkennung des Feuerwehrfahrzeugs soll jedem die
Möglichkeit geben, rechtzeitig und richtig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt bei Nacht ebenso wie Tag. Denn nachts rechnen Sie am wenigsten mit
einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?
Verständnis
Vielleicht haben Sie etwas mehr Verständnis, wenn Sie mal über folgendes nachdenken: Sie können sich wieder bequem in Ihrem Bett umdrehen und weiterschlafen. Die
Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie
Sie.
Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr benötigen, sind Sie sicherlich für jede Sekunde dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes durch die Feuerwehr geweckt
wurde...
Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.
Das Faltblatt ist jedem Service Center des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sowie bei den beteiligten Institutionen erhältlich und steht Ihnen außerdem hier als Download zur Verfügung.